Die IGeL-Leistungen: Individuelle Gesundheitsleistungen in der Schwangerschaft

In diesem Kapitel wollen wir Ihnen einen kleinen Überblick über gleichermaßen neue und moderne sowie höchst zuverlässige Diagnoseverfahren geben, die Ihnen über das normale Maß einer notwendigen Patientenversorgung hinaus gesundheitliche Sicherheit vermitteln können. Die entstehenden Kosten (Stand 07/2023) werden von den gesetzlichen Krankenkassen jedoch nicht übernommen, sodass die Patienten nur als Selbstzahler in den Genuss der Leistungen kommen können.

Was diese individuellen Gesundheitsleistungen im Einzelnen sein können, ist nirgends verbindlich festgelegt. So können auch andere Leistungen als IGeL bezeichnet werden und Ärzte können Zusatzleistungen anbieten, ohne sie IGeL zu nennen. Um Ihnen in dieser Situation eine Orientierungshilfe zu geben, bieten wir Ihnen nur solche zusätzlichen Leistungen an, die wir zuvor strengstens auf ihre unbedingte medizinische Sinnhaftigkeit geprüft haben.

So beraten wir Sie gerne beispielsweise zu folgenden Themen:


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