Eine Rötelinfektion während der ersten drei Schwangerschaftsmonate kann schlimme Folgen für das Kind haben: Herzfehler, Blind- oder Taubheit, geistige Defekte. Deshalb überprüfen wir mit einer Blutuntersuchung, ob ein sogenannter Schutzwert (Titer = Gehalt an Antikörpern, z.B. gegen Röteln) vorhanden ist. Wenn Sie als Kind die Röteln hatten oder spätestens drei Monate vor Eintritt der Schwangerschaft dagegen geimpft worden sind, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen: Selbst wenn Sie mit einem an Röteln erkrankten Kind zusammenkommen, kann Ihrem Baby nichts geschehen. Durch die Antikörper, die sich im Blut gebildet haben, sind Sie und das Ungeborene vor Ansteckung sicher.