Aktuelles
04.09.2024
Hebammenvorsorge während der SchwangerschaftVersicherte haben während einer Schwangerschaft sowohl Anspruch auf ärztliche Betreuung als auch auf Hebammenhilfe und können grundsätzlich beide Angebote parallel in Anspruch nehmen. Im Ergebnis bedeutet dies, dass Ärzte – unabhängig von der Hebammenhilfe – die Gebührenordnungsposition (GOP) 01770 des EBM für die Betreuung einer Schwangeren abrechnen können. Voraussetzung ist, dass sie den obligaten Leistungsinhalt vollständig durchführen. Dazu gehören neben den Beratungen und Untersuchungen gemäß Mutterschafts-Richtlinie auch die Ultraschalluntersuchungen, die Bilddokumentationen sowie die Dokumentation im Mutterpass. Sucht eine Frau nur für eine Ultraschalluntersuchung einen Gynäkologen auf, weil sie größtenteils durch eine Hebamme betreut wird, ist eine Abrechnung über den EBM folglich nicht möglich (Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung). Näheres dazu lesen Sie in der Stellungnahme, die wir Ihnen beigefügt haben.
24.07.2024
IGeL-Ultraschall der Eierstöcke hat wichtigen Stellenwert für gynäkologische UntersuchungenIn einer offiziellen Stellungnahme vom April 2024 verdeutlicht das German Board and College of Obstetrics and Gyaecology (GBCOG) den Zusatznutzen von Ultraschalluntersuchungen der Gebärmutter und der Eierstöcke außerhalb des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen. Diese Untersuchungen können im Rahmen der gynäkologischen Vorsorge als sogenannte IGeL-Leistung durchgeführt werden. Der transvaginale Ultraschall der Eierstöcke ist nachweislich die treffsicherste nicht-invasive Methode zur Unterscheidung gut- und bösartiger Eierstockbefunde und das wegweisende diagnostische Instrument bei Eierstock-bedingten Notfällen wie zum Beispiel akuten Verdrehungen, Einblutungen, schweren Infektionen mit Abszessbildung oder Eileiterschwangerschaften. Viele dieser Probleme entwickeln sich häufig über einen längeren Zeitraum und ohne warnende Symptome. Die Diagnostik ermöglicht somit häufig eine frühere, zielgerichtete Therapie.
Die Stellungnahme können Sie im Original unter folgendem Link nachlesen:
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23.07.2024
Keuchhustenimpfung für Schwangere empfohlenDie Zahl der Keuchhustenfälle unter Jugendlichen ist in Deutschland derzeit so hoch wie seit zehn Jahren nicht mehr. Die STIKO (Ständige Impfkommission) empfiehlt insbesondere vor diesem Hintergrund die Schutzimpfung gegen Keuchhusten (Pertussis) für Frauen in der Schwangerschaft. Diese explizite Impfempfehlung im Zeitraum der Schwangerschaft hat das Ziel, die Zahl der Infektionen, Krankenhausaufenthalte und Todesfälle bei Neugeborenen und Säuglingen zu verringern, die durch das Bakterium Bordetella pertussis verursacht werden. Wichtig: Auch Kontaktpersonen des Neugeborenen sollten innerhalb der letzten zehn Jahre gegen Pertussis geimpft sein!
Da in der Schwangerschaft sehr schwere Grippeverläufe auftreten können, hat die STIKO zudem die Influenza-Impfung explizit für Schwangere empfohlen.
Weiterführende Informationen über Impfungen während der Schwangerschaft finden Sie hier:
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