17.06.2025

Neu: Gestaffelter Mutterschutz

Abhängig beschäftigte Frauen haben nun die Möglichkeit, eine Schutzfrist nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche in Anspruch zu nehmen. Die neuen Staffelungen betragen zwischen zwei und acht Wochen.

Quelle: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend


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